Jugendschutz ist eine wichtige Angelegenheit!

Nach § 7 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMSTV) müssen geschäftsmässige und allgemein zugängliche Telemedien(online-Angebote) die jugendgefährdende Inhalte enthalten, einen Jugendschutz - Beauftragten bestellen.

Wer entgegen einer gesetzlichen Verpflichtung keinen Jugendschutzbeauftragten bestellt, begeht eine Ordnungswiedrigkeit!! Lassen Sie es nicht soweit kommen!! Wir informieren Sie gerne über unsere Arbeit.

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!

Der Schutz unserer Jugend ist auch in Ihrem Sinne! Wenden Sie sich unverbindlich an uns, und wir unterbreiten Ihnen nach eingehender Prüfung Ihrer Internet- Präsenz ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

Die Erstellung dieses Angebotes ist natürlich Kostenfrei für Sie !!

Kompetenz

Unser Team verfügt über eine langjährige Erfahrung durch Arbeit in Jugendschutzrelevanten Bereichen aller Art. Erfahrungen und Fachkunde sowie gewissenhafte Arbeit zu fairen Preisen sind unsere Stärke.

Sollten Sie Fragen oder Interesse an einem kostenlosen Angebot haben so kontaktieren Sie uns. Überlassen Sie Ihre Jugenschutzarbeit nicht dem Zufall.

Unsere Arbeit bezieht sich auf alle jugendschutzrelevanten Bereiche Ihres Onlineangebotes.